{"id":186,"date":"2023-05-02T09:16:45","date_gmt":"2023-05-02T08:16:45","guid":{"rendered":"https:\/\/vej.imux.eu\/?page_id=186"},"modified":"2025-10-17T18:20:31","modified_gmt":"2025-10-17T17:20:31","slug":"mitglied-werden","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.johanniskirche.org\/?page_id=186","title":{"rendered":"Mitglied werden"},"content":{"rendered":"\n<p>Wir freuen uns \u00fcber jede\/n MitstreiterIn!<\/p>\n\n\n\n<p>Noch sind wir ein kleiner Verein mit etwas mehr als 40 Mitgliedern. Das macht die Personaldecke f\u00fcr die Veranstaltungen und sonstige Arbeiten d\u00fcnn. Andererseits gibt es bei uns keine eingefahrenen Vereinsstrukturen, sondern offene Gespr\u00e4che und Entscheidungen und Freude am gemeinsamen Einsatz f\u00fcr diese besondere \u00d6rtlichkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte wenden Sie sich an unsere Vorsitzende, Irmgard Quack, wenn Sie dem Verein beitreten wollen, wenn Sie Fragen haben oder Anregungen geben m\u00f6chten. Die Kontaktdaten lauten:<\/p>\n\n\n\n<p>Irmgard Quack<br>61440 Oberursel\/Taunus<br>E-Mail: <a href=\"mailto:kontakt@johanniskirche.org\">kontakt@johanniskirche.org<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Hier finden Sie unser Beitrittsformular:<\/p>\n\n\n\n<div data-wp-interactive=\"core\/file\" class=\"wp-block-file\"><object data-wp-bind--hidden=\"!state.hasPdfPreview\"  class=\"wp-block-file__embed\" data=\"https:\/\/www.johanniskirche.org\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Beitrittsformular.pdf\" type=\"application\/pdf\" style=\"width:100%;height:600px\" aria-label=\"Einbettung von Beitrittsformular.\"><\/object><a id=\"wp-block-file--media-98f55cda-2114-44d8-b122-d125c56ecc28\" href=\"https:\/\/www.johanniskirche.org\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Beitrittsformular.pdf\">Beitrittsformular<\/a><a href=\"https:\/\/www.johanniskirche.org\/wp-content\/uploads\/2025\/06\/Beitrittsformular.pdf\" class=\"wp-block-file__button wp-element-button\" download aria-describedby=\"wp-block-file--media-98f55cda-2114-44d8-b122-d125c56ecc28\">Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Hier finden Sie unsere Satzung:<\/p>\n\n\n\n<p><br><br><strong>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Satzung des\u00a0<\/strong><strong>Vereins zum Erhalt der Johanniskirche VEJ<\/strong><br><br><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr\u00a0<\/strong><br><br>(1) Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Verein zum Erhalt der Johanniskirche (VEJ)&#8220;.\u00a0<br>(2) Er f\u00fchrt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz &#8222;eingetragener Verein&#8220; in der Kurzform &#8222;e.V.&#8220;.\u00a0<br>(3) Der Vereinssitz ist Stadt Oberursel (Taunus).\u00a0<br>(4) Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.\u00a0<br> \u00a0<br>\u00a7 2 Zweck des Vereins<br><br> Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts\u00a0 &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220;\u00a0 der Abgabenordnung.<br><br>Zweck des Vereins ist:<br>(1) die F\u00f6rderung des Denkmalschutzes durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des\u00a0 58 Nr. 1 AO (z.B. Spendenaufrufe\u00a0 Mitgliedsbeitr\u00e4ge) zur Verwirklichung der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke der Stadt Oberursel. Die Stadt Oberursel hat als Eigent\u00fcmer der Johanniskirche Oberursel die Mittel f\u00fcr deren Erhalt und Ausbau zweckgebunden zu verwenden.<br>(2) durch Nutzung der Ruine einen Beitrag zum Erhalt der Johanniskirche zu erwirtschaften ausgew\u00e4hlten Interessenten Gelegenheit zur Nutzung der Johanniskirche zu kulturellen kirchlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen zu geben\u00a0<br>(3) einen kulturellen Anziehungspunkt f\u00fcr den Stadtteil Wei\u00dfkirchen zu schaffen und weiterf\u00fchrende Erhaltungs- und Ausbauma\u00dfnahmen f\u00fcr die Johanniskirche zu finanzieren.<br><br>\u00a7 3 T\u00e4tigkeit des Vereins\u00a0<br>(1)\u00a0 Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.\u00a0<br>(2)\u00a0 Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.<br>(3)\u00a0 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.\u00a0<br><br>\u00a7 4 Eintragung in das Vereinsregister\u00a0<br><br>Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<br><br>\u00a0\u00a7 5 Mitgliedschaft\u00a0<br><br>(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die sich zu seinen Zielen bekennt.\u00a0<br>(2) \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.\u00a0<br>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein oder durch Tod.\u00a0<br>(4) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand.\u00a0<br>(5) Ein Mitglied kann bei groben Verst\u00f6\u00dfen gegen die Satzung und bei vereinssch\u00e4digendem<br>\u00a0Verhalten durch den Vorstand nach Anh\u00f6rung ausgeschlossen werden.\u00a0<br><br>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge\u00a0<br><br>Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.\u00a0<br><br>\u00a7 7 Organe des Vereins<br><br> Organe des Vereins sind\u00a0<br>&#8211; die Mitgliederversammlung<br>&#8211; der Vorstand.\u00a0<br><br><strong>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung\u00a0<\/strong><br><br>(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand unter Angabe des zur Beratung anstehenden Gegenstandes verlangen.\u00a0<br>(2) Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch einfachen Brief oder E-Mail ein; die Tagesordnung ist mitzuteilen. Die Einladungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen.\u00a0<br>(3) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie w\u00e4hlt den Vorstand und entscheidet \u00fcber dessen Entlastung. Sie w\u00e4hlt jeweils f\u00fcr die Dauer von einem Jahr zwei Personen f\u00fcr die Kassenpr\u00fcfung.\u00a0<br>(4) Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht in die Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands fallen.\u00a0<br>\u00a0\u00a0 (5) Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig.\u00a0<br>(6) Bei der Beschlussfassung hat jedes anwesende Mitglied eine Stimme. Abwesende Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.\u00a0<br>(7) Beschl\u00fcsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Enthaltung gilt als ung\u00fcltige Stimme.\u00a0<br>(8) Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt eine Versammlungsleitung. Durch Beschluss kann die Tagesordnung ge\u00e4ndert und erg\u00e4nzt werden.\u00a0<br>(9) Die Abstimmungen erfolgen in der Regel durch Handaufheben. Auf Antrag wird durch geheime Wahl abgestimmt.\u00a0<br>(10) \u00dcber die Beschl\u00fcsse wird eine Niederschrift angefertigt. Diese ist von dem Schriftf\u00fchrer und der Versammlungsleitung zu unterzeichnen und dem Vorstand zur Aufbewahrung zu \u00fcbergeben. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen. Der Schriftf\u00fchrer wird vor jeder Versammlung neu festgelegt.<br><br><strong>\u00a7 9 Der Vorstand\u00a0<\/strong><br><br>(1) Der Vorstand besteht aus drei nat\u00fcrlichen Personen. Er setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassierer (Schatzmeister).\u00a0<br>(2) Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.\u00a0<br>(3) Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr bestellt. Er bleibt jedoch bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Bestellung eines neuen Vorstands im Amt. Der Vorstand legt der dem Ende des Gesch\u00e4ftsjahres folgenden Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vor.\u00a0<br>(4) Das Amt eines Mitgliedes des Vorstands endet mit seinem Ausscheiden aus dem Verein, mit seinem R\u00fccktritt oder mit seiner Abwahl.\u00a0<br>(5) Das Vertretungsrecht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschr\u00e4nkt, dass f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte, deren Wert 2.500,- \u20ac \u00fcberschreiten, die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.\u00a0<br><br><strong>\u00a7 10 \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins\u00a0<\/strong><br><br>(1) Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zwei- Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.\u00a0<br>(2) Der Verein kann durch Beschluss einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Drei- Viertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgel\u00f6st werden.\u00a0<br>(3) Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.\u00a0<br>(4) Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Oberurseler Werkst\u00e4tten f\u00fcr Menschen mit Behinderung. Die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden haben.<br><br><br>Oberursel, den 28.10.2010<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir freuen uns \u00fcber jede\/n MitstreiterIn! Noch sind wir ein kleiner Verein mit etwas mehr als 40 Mitgliedern. Das macht die Personaldecke f\u00fcr die Veranstaltungen und sonstige Arbeiten d\u00fcnn. 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